Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 27.10.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von 360° Videobooths, Magic Mirror und AI Magic Mirror samt der damit verbundenen Leistungen zwischen Obadah Ashkar, Baldeniusstraße 39, 30419 Hannover („bootho“) und dem Kunden.
Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Regelungen, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn bootho ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die zeitweise Überlassung des gebuchten Geräts für die im Angebot genannte Nutzungszeit samt der dort aufgeführten Leistungen. Lieferung, Aufbau, Abbau und technischer Support sind, soweit im Angebot ausgewiesen, bundesweit im Preis enthalten. Das Gerät bleibt jederzeit Eigentum von bootho.
3. Angebot und Vertragsschluss
Die Anfrage über die Website ist unverbindlich und kostenlos. Auf eine Anfrage erhält der Kunde ein individuelles Angebot per E-Mail mit einem Link zu seiner persönlichen Angebotsseite. Das Angebot ist für die dort angegebene Dauer gültig.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot auf der Angebotsseite durch Klick auf „Zahlungspflichtig buchen“ annimmt. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Der Kunde erhält unmittelbar danach eine Bestätigung mit allen Angaben zur Buchung per E-Mail. Vertragssprache ist Deutsch.
4. Preise und Zahlung
Es gilt der im Angebot genannte Festpreis als Pauschale. Lieferung, Anfahrt, Aufbau und Abbau sind darin enthalten, Reisekosten werden nicht gesondert berechnet. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern weist das Angebot zusätzlich den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer aus.
Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Rechnung über eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig, spätestens jedoch vor der Veranstaltung. Der Restbetrag wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende ohne Abzug zu zahlen.
Bezahlt werden kann per Überweisung. Eine Kaution wird nicht erhoben.
5. Mietzeit, Lieferung, Aufbau und Abbau
Die Mietzeit umfasst die im Angebot vereinbarte Nutzungszeit am Veranstaltungstag. Auf- und Abbau zählen nicht zur Nutzungszeit.
bootho liefert das Gerät zum vereinbarten Termin, baut es betriebsbereit auf und nach der Nutzungszeit wieder ab. Der Aufbau erfolgt in der Regel etwa eine Stunde vor Beginn der Nutzungszeit.
Der Kunde stellt sicher, dass der Aufstellort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die Voraussetzungen aus Ziffer 6 erfüllt (Fläche, Deckenhöhe, Strom, Internet). Der Aufstellort muss gut erreichbar sein, also ebenerdig, per Aufzug oder über wenige Stufen. Erfordern längere Treppen, weite Tragewege oder andere erschwerte Bedingungen einen Mehraufwand, wird dieser nach vorheriger Absprache gesondert berechnet. Entstehen Wartezeiten, weil der Aufstellort nicht wie vereinbart zugänglich ist, kann bootho den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen.
6. Aufstellort, Strom und Internet
Der Kunde stellt einen gut erreichbaren, ebenen, trockenen und wettergeschützten Aufstellort bereit. Je Gerät werden benötigt:
- 360° Videobooth: eine freie Fläche von etwa 3 × 3 m und eine Deckenhöhe von mindestens 2,5 m.
- Magic Mirror und AI Magic Mirror: etwa 1 × 1 m Stellfläche, davor etwa 2 × 3 m freier Platz zum Posieren und eine Deckenhöhe von mindestens 2,2 m.
- Strom: pro Gerät eine normale Steckdose (230 V) in höchstens 5 m Entfernung.
- Internet: ein stabiles WLAN am Aufstellort, damit Online-Funktionen wie das Erzeugen der KI-Bilder und das Teilen per QR-Code zuverlässig laufen. Die Zugangsdaten teilt der Kunde rechtzeitig vor der Veranstaltung mit.
Fehlt am Veranstaltungstag eine dieser Voraussetzungen und schränkt das den Betrieb ein, liegt das im Verantwortungsbereich des Kunden.
7. Betrieb und technischer Support
bootho baut das Gerät betriebsbereit auf und weist den Kunden bei Bedarf ein. Während der Veranstaltung bedienen die Gäste das Gerät selbstständig über die vorgesehene Benutzeroberfläche.
Bei technischen Störungen ist der technische Support von bootho während der gesamten Nutzungszeit rund um die Uhr erreichbar und hilft bei der Behebung. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde sorgt für einen sicheren, trockenen und wettergeschützten Aufstellort sowie für eventuell nötige Genehmigungen am Veranstaltungsort. Er gibt bootho rechtzeitig eine Ansprechperson und eine Telefonnummer für den Veranstaltungstag an.
Während der Nutzungszeit ist das Gerät pfleglich zu behandeln. Der Kunde achtet darauf, dass Gäste das Gerät nur bestimmungsgemäß nutzen. Eingriffe in Hard- oder Software, Umbauten oder Reparaturen durch den Kunden oder Gäste sind nicht gestattet. Das Gerät darf ohne Absprache nicht an einen anderen Ort gebracht werden.
9. Beschädigung und Verlust
Der Kunde haftet für Beschädigungen und den Verlust des Geräts einschließlich Zubehör, die während der Nutzungszeit von ihm, seinen Gästen oder sonstigen Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft verursacht werden. Normale Gebrauchsspuren gehen nicht zu seinen Lasten.
Ersetzt werden die Kosten der Reparatur, höchstens jedoch der Zeitwert des beschädigten oder verlorenen Teils. bootho dokumentiert einen Schaden beim Abbau mit Fotos und teilt ihn dem Kunden umgehend mit.
10. Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann eine Buchung jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei bootho. Es fallen folgende Stornokosten an, jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:
- bis 28 Tage vor der Veranstaltung: keine
- 27 bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 30 %
- 13 bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
- ab 6 Tagen vor der Veranstaltung: 100 %
Bereits gezahlte Beträge werden mit den Stornokosten verrechnet, ein Überschuss wird erstattet. Bei einer Stornierung bis 28 Tage vorher erhält der Kunde die Anzahlung also vollständig zurück.
Kann bootho den stornierten Termin mit einem gleichwertigen Auftrag neu belegen, entfallen die Stornokosten. Hat der neue Auftrag einen geringeren Wert, wird nur die Differenz berechnet. Gesondert vereinbarte Sonderleistungen, etwa Sonderanfertigungen, sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit bootho sie bereits erbracht hat.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bootho kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern (siehe Widerrufsbelehrung) bleibt unberührt. Eine Verlegung auf einen anderen Termin ist nach Verfügbarkeit kostenlos möglich.
11. Technischer Ausfall
Fällt ein Gerät aus Gründen aus, die bootho zu vertreten hat, und lässt sich die Störung nicht zeitnah beheben, stellt bootho nach Möglichkeit ein funktionierendes Ersatzgerät. Ist das nicht möglich, wird der Festpreis anteilig für die ausgefallene Nutzungszeit erstattet. Kann das Gerät gar nicht in Betrieb genommen werden, wird der volle Festpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 12.
12. Haftung
bootho haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von bootho.
13. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung wegen höherer Gewalt nicht erbracht werden, etwa wegen Unwettern, behördlicher Anordnungen, Streiks oder nicht vorhersehbarer Verkehrssperrungen, werden beide Seiten von ihren Leistungspflichten frei. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Auf Wunsch wird ein Ersatztermin nach Verfügbarkeit vereinbart.
14. Aufnahmen und Nutzungsrechte
Die Rechte zur Nutzung der am Gerät entstehenden Fotos und Videos liegen beim Kunden. Er darf die Aufnahmen zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen.
bootho nutzt Aufnahmen von Veranstaltungen nicht für eigene Zwecke, etwa als Referenz oder für Werbung, es sei denn, der Kunde hat dies vorher ausdrücklich erlaubt.
Möchte der Kunde Aufnahmen für Marketingzwecke verwenden oder am Gerät Daten der Gäste erfassen, zum Beispiel E-Mail-Adressen, kann auf Wunsch eine Einwilligungserklärung am Gerät eingebunden werden. Für die Verarbeitung der Daten der Gäste ist der Kunde als Veranstalter verantwortlich; er sorgt für die nötigen Informationen und Einwilligungen.
Für die Inhalte der Aufnahmen und deren Verwendung durch den Kunden oder die Gäste ist bootho nicht verantwortlich.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewähren, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Hannover.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
